Die Regelstudienzeit ist ein wichtiger Faktor für die akademische Planung und den Fortschritt der Studierenden. Laut niedersächsischem Hochschulgesetz wird das Studienguthaben in Semestern, in denen Studierende ein studentisches Wahlamt innehaben, nicht verbraucht. Diese Regelung bezieht sich jedoch primär auf die Erhebung von Langzeitstudiengebühren.
Die Argumentation, die dieser Regelung zugrunde liegt, lässt sich jedoch auch auf die Regelstudienzeit selbst anwenden. Um das Engagement in studentischen Gremien angemessen zu würdigen und zu fördern – statt es zu sanktionieren – fordern wir, dass die Regelstudienzeit ebenfalls nicht verbraucht wird, wenn Studierende ein solches Wahlamt übernehmen.
Dies stellt sicher, dass das hochschulpolitische Engagement keine nachteiligen Auswirkungen auf das Studium hat und motiviert mehr Studierende, sich aktiv an der akademischen Selbstverwaltung zu beteiligen, ohne dadurch ihren Studienverlauf zu gefährden.