Alle größeren Universitäten in Deutschland haben ein studentisches Parlament. Dies dient dem Zweck der Selbstverwaltung der Studierendenschaft über die Ausgaben der Studierendenschaft sowie dem Vertreten studentischer Belange nach außen, meist in Form eines AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Doch auch ein studentisches Gremium braucht – um die Studierenden einer Universität angemessen vertreten zu können – eine gewisse Legitimation: die StuRa-/StuPa-Wahlen.
Die studentischen Parlamente verfügen teils über horrende Summen an studentischem Geld und geben dieses unter anderem für Veranstaltungen oder Initiativen aus, deren Zweck an sich zwar gut sein kann, aber dennoch keine Finanzierung über Zwangsgelder rechtfertigt. Auf der anderen Seite wird dieses Geld aber oft auch für unnötige Referate und Veranstaltungen ausgegeben, die direkt den Vertretern im StuRa/StuPa zugutekommen. Würde dies von einem Großteil der Studierenden bei Wahlen legitimiert, so läge kein Problem vor – das ist aber nicht der Fall!
Aufgrund der katastrophalen Wahlbeteiligung an StuRa-/StuPa-Wahlen sowie der vielen bewusst ungültig abgegebenen Stimmen ist es eine Anmaßung, dass sich die studentischen Gremien weiter unverändert als Vertretung der gesamten Studierendenschaft sehen wollen.
Um die Teilnahme an Hochschulpolitik wieder attraktiv und hürdenlos zu gestalten, setzen wir uns für ein hybrides Wahlsystem an niedersächsischen Hochschulen ein, bei dem die Wahlmöglichkeiten vor Ort gegeben sind, um die Sichtbarkeit der Wahl zu erhöhen, und gleichzeitig die Möglichkeit zur Online-Wahl angeboten wird, um mehr Studierende zu erreichen.
Zwei-Mitgliedschaftsmodell für die Studierendenschaft
Um die Freiheit der Studierenden sowie die Attraktivität der Hochschulpolitik zu verbessern, schlagen wir ein Zwei-Mitgliedschaftsmodell für die Studierendenschaft vor:
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Volle Mitgliedschaft:
Weiterführung der bestehenden Mitgliedschaft mit Beitragszahlung und Stimmrecht bei StuRa-/StuPa-Wahlen. -
Passive Mitgliedschaft (Opt-Out-Modell):
Keine Stimmrechte und keine Beiträge an den studentischen Haushalt. Die einzige verbleibende Zahlung wäre der Beitrag für das Semesterticket. Diese Mitgliedschaftsform muss aktiv beantragt werden (Opt-Out-Prinzip).
Neuwahlen bei mangelnder Legitimation
Aufgrund des logischen Austritts von Studierenden, die sich nicht vom studentischen Parlament vertreten fühlen, fordern wir als weitere Möglichkeit:
Ein Quorum von zwei Dritteln der Stimmen, basierend auf der Wahlbeteiligung der letzten Wahl (unabhängig vom Mitgliedschaftsstatus), soll ausreichen, um eine Neuwahl zu veranlassen.
Mitgliedschaft komplett freiwillig bei Deutschlandticket-Ermäßigung
Sollte es in Niedersachsen zu einer Vergünstigung des Deutschlandtickets für Studierende kommen, sprechen wir uns dafür aus, das niedersächsische Hochschulgesetz entsprechend zu ändern, sodass die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft vollständig freiwillig wird.