Die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen befürworten eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Hochschulfinanzierung. Die Hochschulen sollen in ihrem Recht zur Bereitstellung von Außenwerbeflächen sowie dem Verkauf von Namensrechten an Gebäuden und Räumen bestärkt werden. Im Rahmen der Hochschulautonomie gehört dazu auch die Regelung des Verleihungsverfahrens.

Hochschulwerbung ist ein legitimes Mittel zur Akquise von Kapital, welches zur Verbesserung von Infrastruktur und Studienbedingungen an den Universitäten und somit im Sinne der Studierenden verwendet werden kann. Der Zweck der Förderung bezüglich Infrastruktur und Lebensqualität im universitären Raum begrenzt dabei seinerseits Art und Ausmaß des Hochschulmarketings. Den betroffenen Fachbereichen und Instituten ist Mitspracherecht einzuräumen.

Es muss für die Studierenden transparent sein, welche Unternehmen sich durch Hochschulwerbung an der Finanzierung der Universität beteiligen.

Dabei darf der Inhalt der Lehre keinesfalls durch Dritte – weder von staatlicher noch von privater Seite – vorgegeben, eingeschränkt oder sonst wie manipuliert werden.