Seitdem sich der Corona-Virus in Deutschland verbreitet, kommt man um Meldungen zum neusten Entwicklungsstand nicht mehr herum. Auch Niedersachsen ist betroffen. Die Parlamente und Behörden stehen in engem Austausch zu Partnern in der Medizin und Forschung. So sollen laut dem Robert- Koch-Institut nach Möglichkeit große Menschenansammlungen gemieden werden. Es stellt sich die Frage, ab wann eine Ansammlung so groß ist, dass sie gemieden werden sollte. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmenden abzusagen. Während Schulen und Kindertagesstätten, in deren Umfeld ein Verdacht auf Infizierung besteht, vorsorglich geschlossen bleiben, ist der große Wirbel um volle Hörsäle an Universitäten und Hochschulen bisher ausgeblieben. Viele Vorlesungen mit teilweise mehreren Hundert Teilnehmenden stehen jedoch mit dem Beginn des neuen Semesters auf dem Plan. Das mag viele der über 212.000 Studierenden in Niedersachsen, aber auch Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichern. Um einer dynamischen Panik und einer längerfristigen Störung des Lehrbetriebes präventiv entgegenzuwirken, fordern die LHG-Niedersachsen entsprechende Maßnahmen:
An vielen Hochschulen und Universitäten sind die Vorlesungen noch nicht wieder gestartet. Daher bleibt noch ein wenig Zeit, sich mit alternativen Möglichkeiten zu den klassischen Lehrveranstaltungen auseinander zu setzen. Dazu gehören beispielweise die Vorlesungsaufzeichnung, die digitale Bereitstellung von Lehrinhalten und die Aufhebung von Anwesenheitspflichten formeller oder informeller Art. Der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen in Niedersachsen, Jonas Wimmer begründet: „Die Hochschulen haben entsprechende technische Mittel, Vorlesungen aufzuzeichnen. Lehrende, die sich gegen die Veröffentlichung von Vorlesungen stemmen, fordern wir ganz explizit auf, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und wenigstens temporär einer Aufzeichnung der Lehrveranstaltungen zuzustimmen. Zudem ist eine zwanghafte Zusammenkunft hunderter Menschen auf engstem Raum nur schwer zu vermitteln, während in anderen Regionen der Welt der Notstand bei einer geringeren Infektionsdichte verhängt wird.“ Neben der digitalen Aufzeichnung, sollte es aber in Rücksprache mit den örtlichen Behörden weiterhin möglich sein, Veranstaltungen vor Ort zu besuchen.
Ein erster Fall an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat unter Studierenden in Niedersachsen Verunsicherung ausgelöst. Laut des Gesundheitsamtes bestehe akut kein größeres Infektionsrisiko als im privaten Umfeld. Das öffentliche Leben sollte nicht gelähmt werden, das gilt auch für das Leben am Campus. Damit Studierende den Veranstaltungen nicht fernbleiben und der Lehrbetreib gesichert bleibt, fordert Niklas Müller (Stv. Vorsitzender): „Die Gefühle und Ängste der Menschen müssen ernst genommen werden. Die Hochschulen in Niedersachsen sollten sich an der Stanford University, Seattle University, der University of Washington und anderen US-Universitäten orientieren. Hier findet der Unterricht seit dem 09.03. nur noch online statt. Die Anzahl der Infektionen ist in den Vereinigten Staaten geringer als in Deutschland, daher ist die Ausschöpfung der digitalen Alternativen ein geeignetes Mittel zur Unterbrechung der Infektionsketten und zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs.“ Studierenden, die als Verdachtsfall gelten und unter Quarantäne stehen, soll so insbesondere auch die Möglichkeit geboten werden, zumindest digital Veranstaltungen besuchen zu können und somit nicht vom Lehrbetrieb ausgeschlossen zu werden. Den Studierenden darf durch das Fernbleiben von Veranstaltungen während der angespannten gesundheitlichen Lage kein Nachteil entstehen.