Seit der Abschaffung von Studiengebühren haben Hochschulen und Universitäten flächendeckend mit einer Mangelfinanzierung zu kämpfen. Eine qualitativ hochwertige Lehre hat jedoch ihren Preis. Damit die Qualität des Studiums nicht weiter sinkt und unsere angehenden Akademiker weiterhin exzellent ausgebildet werden können, fordern die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen die Einführung nachgelagerter Studiengebühren zur Studienfinanzierung. Dabei sollen folgende Punkte gelten:

  • Fälligkeit erst nach Abschluss und Erreichen eines Durchschnittseinkommens gemäß § 18a Abs. 1 Satz 1 BAföG
  • Die staatliche Hochschulgrundfinanzierung bleibt davon unberührt
  • Erhebung unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Studiums
  • Autonome Entscheidungsgewalt für die Hochschulen: freie Entscheidung über die Einführung von Studiengebühren, die Verwendung durch die universitätsinterne Kommission (2:1 Verhältnis von Studierenden und Professoren) sowie die Rückzahlungsmodalitäten
  • Ausgabe der Einnahmen durch die Studiengebühren nur für Verbesserung der Lehre
  • Transparente Verwendung der Gelder

Wir erhoffen uns, dass dadurch ein Wettbewerb unter den Hochschulen entsteht, ein bestmögliches Studium zu einem möglichst niedrigen Beitrag anzubieten – zum Wohle der Studierenden. Die Gelder werden dann direkt wieder in die Lehre investiert, um attraktive Rahmenbedingungen für nachfolgende Studierende zu schaffen. Direkt erhobene Studiengebühren, welche die Studierenden bereits während des Studiums belasten, lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen weiterhin generell ab – auch solche, die ausschließlich von ausländischen Studierenden gezahlt werden sollen. Wir halten einen von finanziellen Mitteln unabhängigen Zugang zu Bildung für essentiell.