Die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen vertreten die Ansicht, dass die Aufnahme eines Studiums nicht aus finanziellen Gründen scheitern darf. Studierende, die während ihres Studiums ihren Lebensunterhalt nicht alleine finanzieren können, müssen vom Staat unterstützt werden. Da die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen der Auffassung sind, dass jede Person als Individuum gesehen werden muss, darf diese Förderung nicht von Dritten, wie zum Beispiel den Eltern oder Geschwistern, abhängen. Deswegen fordern wir eine Reform des Berufsausbildungsförderungsgesetzes.
Das Individuum zählt
Die finanzielle Unterstützung des Einzelnen darf nicht von der Familie des Unterstützten abhängig sein. Die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen fordern, dass das Einkommen der Eltern oder anderen Verwandten nicht auf BAföG-Einkommensgrenzen angerechnet werden. Aber auch Zuverdienst von Studierenden muss möglich sein. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche muss entfallen. Der Freibetrag von 5.400 € im Jahr sollte auf 9.200 € erhöht werden.
Lebenslanges Lernen
Der Arbeitsmarkt ist in einem stetigen Wandel – in Zeiten der Digitalisierung gilt dies noch mehr. Um auf diesen Wandel eingehen zu können, muss es auch Personen, die schon in einem Beruf gearbeitet haben, möglich sein, sich durch ein Studium weiterzubilden. Deswegen fordern die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen die Streichung der Altersgrenzen für den Bezug von BAföG-Förderung. BAföG und Rente dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden.
Freiheit im Studium
Das Studium jedes Studierenden ist individuell. Deswegen lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen Leistungsnachweise während der Regelstudienzeit ab. Im letzten Semester des Studiums muss allerdings ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Sollte es absehbar sein, dass das Studium innerhalb von drei weiteren Semestern beendet wird, soll die finanzielle Unterstützung für diese Zeit weiter stattfinden. Andernfalls wird die Unterstützung nach Ablauf der Regelstudienzeit beendet. Die Förderung soll auch bei dem ersten Wechsel des Studiums fortbestehen, wenn der Wechsel innerhalb der ersten vier Semester stattfindet. Bei weiteren Wechseln greift die derzeitige Härtefallregelung.
Wir fordern daher:
Ein BAföG-System, das sich an der Idee der nachgelagerten Studiengebühren orientiert. Jeder Studierende soll BAföG in Höhe von max. 800 € beantragen können. Nach Beendigung des Studiums muss dann nach § 18a Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung vom 27.06.2015 die Summe zinsfrei, mit mind. 5 % des Monatseinkommens brutto zurückgezahlt werden – allerdings nur bis zu einem Betrag von 20.000 €. Die Grenze von 20.000 € gilt nur, wenn die Regelstudienzeit um maximal drei Semester überschritten worden ist und die Studierenden nachweisen können, dass ihre Eltern sie während ihres Studiums nicht finanziell unterstützen konnten.
Studierende, die nachweisen können, dass ihre Eltern sie während des Studiums nicht unterstützen konnten, müssen nur die Hälfte der geliehenen Summe zurückzahlen. Der Verdienst von Geschwistern spielt hierbei keine Rolle mehr. Der Bürokratie-Apparat kann durch die starken Reduzierungen der Voraussetzungen abgebaut werden.
Die Liberalen Hochschulgruppen Niedersachsen fordern, dass die BAföG-Anträge so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden sollten und ein Mensch im besten Fall nur in Härtefällen eingreifen muss. Außerdem soll die Kommunikation mit dem Amt in beiden Richtungen so digital wie möglich stattfinden. E-Mails sollen – mit bereits vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen wie PGP – die Standardkommunikationsmethode sein. Briefe sollen nur versendet werden, wenn ein Studierender dies fordert.